Finanzieller Ausgleich im Krankenhaus vom ersten Tag an
Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen neben den Kosten für die medizinische Versorgung viele weitere Ausgaben wie beispielsweise gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen oder Fernsehgebühren an. Das Krankenhaustagegeld deckt diese Kosten ab dem ersten Tag im Krankenhaus ab.
Partner des Münchner Verein
Gerne sind wir Ihr Versicherer beim Thema Krankenhaustagegeld
Wir bieten unseren Kunden eine optimale Lösung beim Thema Krankenhaustagegeld. Unsere Versicherungsagentur in Nürnberg führen wir als Vater und Sohn und legen großen Wert auf persönliche Beratung & Betreuung.
Ralf Raab
0911 5676 848
Julian Raab
0172 98214 28
Sicher versichert und abgesichert
Direkt & persönlich
Sie haben ein Anliegen? Rufen Sie uns gerne an oder schicken uns Ihre Kontaktdaten, und wir rufen Sie zurück. Die direkte und persönliche Beratung ist uns besonders wichtig.
Der passende Tarif beim Krankenhaustagegeld
Nach einem Krankenhausaufenthalt folgt oft eine Kurbehandlung. In dieser Zeit fallen jedoch Kosten an, welche die Krankenkasse nicht immer übernimmt. Beispielsweise für Fahrtkosten, Kurtaxe oder eine bessere Unterbringung. Das Kurtagegeld kann für diese anfallenden Zusatzkosten verwendet werden.
Tarif 790 Kur- und Sanatoriums-Behandlungen
Was ist versichert?
- Für jeden Tag einer ärztlich verordneten Kur leisten wir ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe ohne Nachweis der Kosten.
- Für ärztlich empfohlene Kuren leisten wir gegen Nachweis der Kosten bis zur Fünffachen Höhe des vereinbarten Tagegeldes.
Abschluss- und Versicherungsfähigkeit für Tarif 790
Der Tarif für Kur- und Sanatoriumsbehandlung ist Personen vorbehalten, für die beim Münchener Verein gleichzeitig Versicherungsschutz nach einem Tarif für ambulante oder stationäre Heilbehandlung besteht oder mit beantragt wird. Besteht kein solcher Tarif (mehr) endet die Versicherung für Kur- und Sanatoriumsbehandlung.
Leistungen des Versicherers
Im Tarif 790 kann ein Kurtagegeld abgeschlossen werden. Gezahlt wird für
- ärztlich verordnete Kuren für jeden Tag, längstens für 28 Tage ohne Kostennachweis ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe, wenn spätestens 6 Monate nach einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 20 Tagen, bei Operationen von mindestens 10 Tagen, der Kuraufenthalt beginnt;
- ärztlich empfohlene Kuren gegen Kostennachweis erstmals nach zweijähriger Versicherungsdauer und in der Folge höchstens alle zwei Jahre je Kur bis zum Fünffachen des vereinbarten Kurtagegeldes für Unterbringung, ärztliche Beratungen, ärztliche Besuche, ärztliche Sonderleistungen, Röntgendurchleuchtungen und -aufnahmen, Kurmittel (Trinkkuren, Bäder, Packungen, Massagen, Licht-, Wärme- und sonstige balneologische und physikalische Behandlungen), Kurtaxe und sonstige Abgaben; eine ärztlich empfohlene Kur ist nicht von einem Krankenhausaufenthalt abhängig.
Für die Auszahlung der Versicherungsleistungen sind folgende Nachweise zu erbringen:
- bei ärztlich verordneten Kuren: ein Attest des behandelnden Krankenhausarztes, aus dem die medizinische Notwendigkeit einer Kurbehandlung hervorgeht. Die Kosten des Attestes trägt der Versicherungsnehmer. Die Kurdauer muss von einem Arzt des Kurortes bestätigt sein.
- bei ärztlich empfohlenen Kuren: ein Attest des Arztes, der die Kur befürwortet hat. Die angefallenen Kosten sind durch Rechnungen zu belegen; aus ihnen müssen ersichtlich sein: Name der behandelten Person, Krankheitsbezeichnung, Behandlungstage und Einzelleistungen.
Tarif 795 Krankenhaustagegeld
Für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung leisten wir ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe ohne Nachweis der Kosten.
- für Krankheiten und Unfälle, Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen, Entbindung, Fehlgeburt, Bauchhöhlenschwangerschaft, stationäre Kiefer- und Zahnbehandlung;
- bei Krankenhausaufenthalt zur psychoanalytischen Untersuchung und psychotherapeutischen Behandlung, soweit der Versicherer vorher schriftlich zugestimmt hat;
- bei Aufenthalt im Sanitätsbereich (Bundeswehr), soweit auch im Zivilleben eine stationäre Heilbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Krankenhaustagegeld wird nicht gezahlt für die Zeit einer Kur (auch Entziehungskur), auch wenn diese ärztlich verordnet ist.
Die Versicherungsleistungen werden aufgrund einer Bescheinigung der Krankenanstalt mit Namen der behandelten Person, Krankheitsbezeichnung, Aufnahme- und Entlassungstag erbracht.
Das Krankenhaustagegeld beträgt mindestens 5 Euro und kann darüber hinaus nach Vereinbarung abgeschlossen oder erhöht werden.